Der Konzernabschluss
Größere Unternehmensgruppen sind nach Maßgabe der §§ 290ff. HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Welche Schritte hierbei erforderlich sind, wird nachfolgend dargestellt.
Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären (§ 297 Abs. 3 HGB). Ziel ist es, den Konzern als eine wirtschaftliche Einheit abzubilden. Darüber hinaus gilt der Grundsatz der Vollständigkeit, der fordert, dass alle Vermögenswerte und Schulden des Konzerns im Abschluss zu erfassen sind (§ 300 HGB).
Im Rahmen der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen sind mehrere Teilschritte notwendig:
1. Summen-Bilanz/-GuV
In einem ersten Schritt werden die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen vereinheitlicht und aufaddiert. Die Summierung der Einzelabschlüsse führt zu Doppelzählungen in der Summen-Bilanz bzw. -GuV. Um die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Mutterunternehmen und Tochterunternehmen zu berücksichtigen und Doppelerfassungen zu korrigieren sind in den nächsten Schritten mehrere Konsolidierungsmaßnahmen notwendig.
2. Kapitalkonsolidierung
Im Summenabschluss sind Kapitalverflechtungen zwischen den Konzernunternehmen enthalten.
Die Kapitalkonsolidierung dient dazu, konzerninterne Beteiligungsverhältnisse zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften zu eliminieren. Hierzu wird der Beteiligungsbuchwert der Muttergesellschaft mit dem anteiligen – im Erstkonsolidierungszeitpunkt zu Zeitwerten bewerteten - Eigenkapitel der Tochtergesellschaft verrechnet. Die Aufrechnungsdifferenz zwischen Anschaffungskosten der Beteiligung und dem neubewerteten Eigenkapital wird als Geschäfts- oder Firmenwert (positiv) oder als passiver Unterschiedsbetrag (negativ) ausgewiesen.
3. Schuldenkonsolidierung
Nach dem Einheitsprinzip (§ 297 Abs. 3 HGB) kann ein Konzern keine Schuldverhältnisse gegen sich selbst ausweisen. Bei der Schuldenkonsolidierung werden diese aus dem Summenabschluss herausgerechnet. Es erfolgt eine Eliminierung der konzerninternen Forderungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten.
4. Zwischenergebniseliminierung
Analog müssen auch Verflechtungen aus konzerninternen Liefer- bzw. Leistungsbeziehungen (z.B. Lieferungen von Waren oder Anlagengütern) eliminiert werden, da dabei Gewinne und Verluste entstehen können. Die Zwischenergebniseliminierung dient dazu, alle Ergebnisse, die durch Geschäfte innerhalb des Konzerns entstanden sind, aus dem Konzernabschluss herauszurechnen. So werden im Konzernabschluss nur Gewinne und Verluste aus einem Leistungsaustausch mit Dritten ausgewiesen.
5. Aufwands- und Ertragskonsolidierung
In der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden die Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Vorgängen eliminiert. Dies bedeutet in erster Linie, dass Umsatzerlöse, die gegenüber einem anderen Konzernunternehmen erzielt worden sind, mit den auf sie entfallenen Aufwendungen und Erträgen verrechnet werden (§ 305 HGB).
Weitere Schritte im Rahmen der Erstellung eines Konzernabschlusses sind:
- Berücksichtigung von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen.
- Berücksichtigung von latenten Steuern
- Erstellung der weiteren Bestandteile des Konzernabschlusses (Anhang, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel) sowie des Konzernlageberichts
Insgesamt soll mit einem Konzernabschluss ein realistisches Gesamtbild der Unternehmensgruppe dargestellt werden. Daher kann es unter Umständen auch sinnvoll sein, einen freiwilligen Konzernabschluss zu erstellen; etwa zur eigenen Unternehmenssteuerung oder wenn Investoren bzw. Kapitalgeber dies fordern.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung oder Prüfung Ihres Konzernabschlusses.
Hinweis: Unsere Blogbeiträge dienen informativen Zwecken und wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Diese Informationen können keine individuelle Beratung in einem Einzelfall ersetzen - eine Haftung und Gewähr für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden. Sollten Sie Fragen zu den dargestellten Themen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
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