Der Vorteil der Holding-GmbH mit einer Tochter-GmbH & Co. KG

Wie profitieren Sie davon, wenn die Holding-GmbH eine Tochter-GmbH & Co. KG hält?

Wenn über eine operative GmbH (OpCo-GmbH) eine Holding GmbH gehängt wird, so hat dies bestimmte Vorteile. Dies wurde bereits in den unten verlinkten Blog-Beiträgen skizziert. Wesentliche steuerliche Folgen bestehen darin, dass die Ausschüttungen und die Veräußerung von bzw. der Op-Co-GmbH mit einem Steuersatz von ca. 1,5% besteuert werden.

Doch wie stellt sich die steuerliche Situation dar, wenn die Holding-GmbH eine OpCo-GmbH & Co. KG als Tochtergesellschaft hält?

-    Veräußerung der Anteile an der OpCo-GmbH & Co. KG: Der Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung der Anteile unterliegt sowohl der Gewerbesteuer als auch der Körperschaftsteuer. Es kommt somit zu einer Steuerbelastung von ca. 30% auf den Veräußerungsgewinn. D.h. in diesem Punkt wäre es vorteilhaft eine OpCo-GmbH veräußert zu haben – hier würde zunächst nur eine Steuerbelastung von 1,5% anfallen.
-    Laufende Besteuerung der Einkünfte aus der OpCo-GmbH & Co. KG: Die Einkünfte der OpCo-GmbH & Co. KG werden mit ca. 30% besteuert. Die Gewerbesteuer fällt dabei auf Ebene der OpCo-GmbH & Co. KG an und die Körperschaftsteuer auf Ebene der Holding-GmbH.

Zum Vergleich: Die Einkünfte einer Tochtergesellschaft in Form einer GmbH (OpCo-GmbH) werden ebenfalls mit ca. 30% besteuert, wobei diese Besteuerung auf Ebene der OpCo-GmbH selbst abgewickelt wird. Der wesentliche Unterschied besteht allerdings darin, dass eine Ausschüttung der Tochter-GmbH an die Holding GmbH noch zusätzlich mit ca. 1,5% besteuert wird (Ausschüttungsbesteuerung). D.h. im Falle von Ausschüttungen ist die OpCo-GmbH einer OpCo-GmbH & Co. KG in der Holdingstruktur steuerlich nachteilig.

Beispiel zur laufenden Besteuerung:

Das Ergebnis vor Ertragsteuern der OpCo beträgt im obigen Beispiel EUR 200.000,00.

Links ist das Szenario dargestellt, dass die Holding GmbH Anteile an einer OpCo-GmbH & Co. KG hält. In der laufenden Besteuerung liegt dann eine Gesamtsteuerbelastung der Einkünfte der OpCo-GmbH & Co. KG von 30% bzw. EUR 60.000,00 vor.

Hält die Holding-GmbH jedoch Anteile an einer OpCo-GmbH, so beträgt die Steuerbelastung auf Ebene der OpCo-GmbH 30%. Werden die Ergebnisse der OpCo-GmbH an die Holding GmbH ausgeschüttet, so entsteht noch eine zusätzliche Besteuerung. Bei Vollausschüttung liegt die Gesamtsteuerbelastung bei ca. 31,05% bzw. EUR 62.100,00.

Fazit:

Im Fonds- und Immobilienbereich findet man oft die Struktur einer Holding-GmbH, welche Anteile an Tochter-GmbH & Co. KGs hält. Die GmbH & Co. KGs sind dann die Objektgesellschaften, welche beispielsweise eine Immobilie oder eine Energieerzeugungsanlage betreiben. Es handelt sich dabei um langfristige Investitionen, sodass hier die Optimierung der laufenden Besteuerung im Vordergrund steht. Bei einer kurzfristig geplanten Veräußerung der Anteile an der OpCo wäre es eher vorteilhaft eine OpCo-GmbH zu veräußern, da hier die Besteuerung auf den Veräußerungsgewinn nur bei ca. 1,5% liegt.

Im Ergebnis können auch Sie von den Vorteilen bei der laufenden Besteuerung profitieren, wenn Sie mit Ihrer Holding-GmbH Anteile an einer Tochter-GmbH & Co. KG halten – insbesondere wenn Sie einen langfristen Anlagehorizont haben.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung, ob die Holding-GmbH für Sie vorteilhaft ist.

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Hinweis: Unsere Blogbeiträge dienen informativen Zwecken und wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Diese Informationen können keine individuelle Beratung in einem Einzelfall ersetzen - eine Haftung und Gewähr für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden. Sollten Sie Fragen zu den dargestellten Themen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

 

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