Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz - wo liegt Ihre Schmerzgrenze?

Als Unternehmer haben Sie sich vielleicht auch schon einmal die folgende Aussage gehört, wenn es um zusätzliche Einnahmen geht: "Nach Steuern bleibt davon sowieso nichts übrig." Was ist dran an dieser Aussage?

Der Einkommensteuertarif ist in § 32a EStG geregelt. Daraus leiten sich die Steuertabellen ab. Es gibt in Deutschland einen progressiven Steuertarif. Das bedeutet, dass mit steigendem Einkommen der Steuersatz steigt.

Zu unterscheiden ist zwischen folgenden Steuersätzen:

Der Durchschnittssteuersatz gibt an mit welchem Steuersatz das gesamte Einkommen durchschnittlich besteuert wird. Der Durchschnittssteuersatz wird insbesondere herangezogen, wenn es darum geht, die steuerlich günstigere Rechtsform zu wählen. D.h. ob Sie eine unternehmerische Tätigkeit beispielsweise in einer GmbH oder GmbH & Co. KG ausüben wollen.

Der Grenzsteuersatz gibt an mit welchem Steuersatz die letzten EUR 1.000 des Einkommens besteuert werden. Der Grenzsteuersatz wird somit herangezogen, wenn es darum geht, wie hoch zusätzlich bei Ihnen anfallende Einkünfte besteuert werden. Ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von EUR 62.810 beträgt der Grenzsteuersatz 42 %, die sog. Reichensteuer mit einem Grenzsteuersatz von 45 % beginnt ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von EUR 277.826 (Einkommensteuertarif 2023).

Relevant für die Frage, wie die zusätzlichen Einnahmen besteuert wird, ist somit der Grenzsteuersatz.

Beispiel: Uwe ist als Einzelunternehmer tätig und hat ein zu versteuerndes Einkommen i.H.v. EUR 100.000. Ein zusätzlicher Auftrag würde ihm zusätzlich noch EUR 1.000 an Gewinn bringen. Der Grenzsteuersatz beträgt 42 %, d.h. es fallen auf den zusätzlichen Auftrag EUR 420 Einkommensteuer an. Hinzu kommen noch ggf. die Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag (einkommensabhängig).

Angesichts der hohen Steuerbelastung könnte man tatsächlich die Aussage tätigen, dass von den zusätzlichen Einkünften wenig übrigbleibt. Die gute Nachricht: Als Unternehmer haben Sie Möglichkeiten Ihre Einkünfte in der Einkommensteuer zu steuern. Davon ist die Rechtsformwahl ein Instrument mit einem großen Hebel.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihrer Steuerbelastung.

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