Erstmalige Jahresabschlussprüfung: Was auf Unternehmen zukommt und welche Aufgaben der Wirtschaftsprüfer übernimmt
Für viele Unternehmen stellt die erstmalige Jahresabschlussprüfung einen bedeutenden Meilenstein dar – meist dann, wenn bestimmte Größenklassen erstmals überschritten werden. Die Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer bringt neue Anforderungen mit sich, aber auch wertvolle Einblicke in die Finanz- und Geschäftsprozesse. Doch wie läuft eine solche Prüfung ab, und worauf müssen sich Unternehmen einstellen?
Aufgaben des Wirtschaftsprüfers bei der Erstprüfung
Sobald ein Unternehmen erstmals prüfungspflichtig wird, d.h. es erstmals als mittelgroße Gesellschaft i.S.d. 267 HGB eingestuft wird, beauftragt es einen externen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses (§ 316 HGB). Der Wirtschaftsprüfer untersucht, ob – mit hinreichender Sicherheit - der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
Bei einer Erstprüfung geht der Wirtschaftsprüfer besonders sorgfältig vor, da ihm keine Vergleichsdaten aus Vorjahresprüfungen zur Verfügung stehen. Zu seinen Tätigkeiten gehören unter anderem:
- Verständnis des Unternehmens: Der Wirtschaftsprüfer verschafft sich einen Überblick über das Geschäftsmodell, interne Prozesse, das Risikomanagement und die Kontrollsysteme.
- Prüfungsplanung und Risikoanalyse: Auf Basis des Unternehmensprofils identifiziert der Wirtschaftsprüfer potenzielle Fehlerrisiken und plant entsprechende Prüfungshandlungen.
- Durchsicht der Buchführung und Belege: Hierbei geht es unter anderem um die Prüfung von Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten, Umsätzen und Aufwendungen.
- Stichprobenprüfung: Aufgrund des Umfangs erfolgt die Prüfung stichprobenartig, insbesondere bei großen Mengen an Transaktionen.
- Bewertung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Der Wirtschaftsprüfer beurteilt, ob die angewendeten Methoden den gesetzlichen Vorgaben (z. B. HGB) entsprechen.
- Berichterstattung und Prüfungsvermerk: Am Ende der Prüfung erstellt der Wirtschaftsprüfer einen Prüfungsbericht und erteilt – im Idealfall – einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Was Unternehmen beachten sollten
Für das zu prüfende Unternehmen bedeutet die erste Jahresabschlussprüfung eine gewisse Umstellung. Um einen reibungslosen und effizienten Ablauf zu gewährleisten, sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Frühzeitige Kommunikation: Ein enger Austausch mit dem Wirtschaftsprüfer – idealerweise schon vor dem Bilanzstichtag – erleichtert die Prüfungsplanung erheblich.
- Vollständige und strukturierte Unterlagen: Eine gute Dokumentation, geordnete Belegablage und vollständige Abschlusserstellung sind entscheidend.
- Ansprechpartner benennen: Intern sollten klare Zuständigkeiten definiert sein, um Rückfragen zügig beantworten zu können. Idealerweise sollte eine zentrale Ansprechperson benannt werden.
- Offenheit und Kooperation: Eine transparente Zusammenarbeit hilft nicht nur beim Prüfungserfolg, sondern kann auch Optimierungspotenziale aufdecken.
Fazit
Die erstmalige Jahresabschlussprüfung ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie bietet auch die Chance, Prozesse kritisch zu hinterfragen und professionell weiterzuentwickeln. Wer sich gut vorbereitet und offen auf den Wirtschaftsprüfer zugeht, kann von der Prüfung langfristig profitieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Prüfungspflicht bzw. zur erstmaligen Jahresabschlussprüfung.
Hinweis: Unsere Blogbeiträge dienen informativen Zwecken und wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Diese Informationen können keine individuelle Beratung in einem Einzelfall ersetzen - eine Haftung und Gewähr für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden. Sollten Sie Fragen zu den dargestellten Themen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
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