Sackgasse oder Königsweg? Wege vom Einzelunternehmen in die GmbH
Sie betreiben Ihr Unternehmen in der Rechtsform des Einzelunternehmens und wollen dieses in eine GmbH umstrukturieren?
Die meisten Unternehmen in Deutschland werden in der Rechtsform des Einzelunternehmens betrieben. Gründe hierfür sind, dass Einzelunternehmen formfrei und schnell gegründet werden können; generell vergleichsweise wenig Verwaltungsaufwand anfällt.
Nachteil dieser Rechtsform ist die unbeschränkte Haftung des Inhabers mit seinem gesamten Privatvermögen. Daneben kann ein Einzelunternehmen auch aus steuerlicher Sicht nachteilig sein.
So ziehen zahlreiche Einzelunternehmer im Laufe der Zeit in Erwägung das Unternehmen in eine GmbH umzustrukturieren.
Doch welche Wege stehen für diese Umstrukturierung offen?
1. Unentgeltliche Übertragung des Einzelunternehmens auf GmbH
Der Weg der unentgeltlichen Übertragung des Einzelunternehmens auf die GmbH könnte für den Inhaber zu einer existenzbedrohenden Sackgasse werden. Steuerlich handelt es sich hierbei um eine verdeckte Einlage. Die Folge wäre eine (Zwangs-)Betriebsaufgabe des Einzelunternehmens (§ 16 EStG). Es wären die stillen Reserven zu versteuern, insbesondere würde es hier auch zu einer sofortigen Versteuerung von zukünftigen Gewinnen kommen. Daher kann es in dieser Alternative zu existenzbedrohenden Steuerzahlungen kommen; sie ist somit nicht empfehlenswert.
2. Veräußerung Einzelunternehmen an GmbH
Eine Versteuerung der stillen Reserven tritt auch ein, wenn das Einzelunternehmen an die GmbH veräußert wird (§ 16 EStG).
Eine Besteuerung kann vermieden werden, wenn nicht das gesamte Einzelunternehmen übertragen wird. Es ist möglich, dass nur das Umlaufvermögen veräußert wird. In diesem befinden sich oftmals keine hohen stillen Reserven. Das Anlagevermögen (inkl. Firmenwert und Kundenstamm) könnte an die GmbH verpachtet werden. Es würde dann eine Betriebsaufspaltung/-verpachtung entstehen. Vorteil wäre, dass das Anlagevermögen enthaftet wäre, d.h. nicht den Risiken der operativen Geschäftstätigkeit ausgesetzt wäre.
3. Sachgründung / Bargründung mit Sachagio
Ein weiterer Weg ist die Einbringung des Einzelunternehmens in die GmbH. Dies kann im Wege einer Sachgründung der GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgen. Hierfür muss allerdings die Werthaltigkeit des Einzelunternehmens durch die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters nachgewiesen werden. Um dies zu vermeiden, wird in der Praxis daher eine Bargründung mit einem Sachagio vorgenommen. D.h. die GmbH wird gegründet, wobei das Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 bar einzuzahlen ist; das Einzelunternehmen wird als Sachagio (Aufgeld) eingebracht.
Unter den Voraussetzungen des § 20 UmwStG ist die Sachgründung sowie die Bargründung mit Sachagio ertragsteuerneutral.
4. Ausgliederung
Alternativ kann im Wege der Ausgliederung nach § 152 UmwG das Einzelunternehmen in die GmbH ausgegliedert werden. Voraussetzung ist, dass das Einzelunternehmen in das Handelsregister eingetragen ist (e.K.). Es handelt sich um einen Vorgang der Gesamtrechtsnachfolge, sodass sämtliche Rechte und Pflichten kraft Gesetzes auf die GmbH übergehen. Die Werthaltigkeit des Einzelunternehmens ist nachzuweisen.
Unter den Voraussetzungen des § 20 UmwStG ist die Ausgliederung ertragsteuerneutral möglich.
Fazit
Die Alternativen 1-3 stellen Vorgänge der Einzelrechtsnachfolge dar. Hier müssen von allen Vertragspartnern und Gläubigern Zustimmungen zu einer Vertragsübernahme eingeholt werden. Dies kann bei großen Einzelunternehmen sehr aufwendig sein. Daher ist in einem solchen Fall abzuwägen, ob die Ausgliederung (Gesamtrechtsnachfolge; Alt. 4) gegenüber der Bargründung mit Sachagio (Alt. 3) vorteilhaft ist.
Wenn Immobilien vorhanden sind, ist zu prüfen, ob Grunderwerbsteuer anfällt bzw. ob die Immobilie vom Haftungsverbund der GmbH separiert werden soll. Hier kann die Begründung einer Betriebsaufspaltung/-verpachtung ein lohnender Weg sein (Alt. 2).
Welcher der beschriebenen Wege der Königsweg für Ihre Umstrukturierung vom Einzelunternehmen in die GmbH ist, muss anhand der konkreten individuellen Gegebenheiten beurteilt werden.
Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg vom Einzelunternehmen in die GmbH.
Hinweis: Unsere Blogbeiträge dienen informativen Zwecken und wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Diese Informationen können keine individuelle Beratung in einem Einzelfall ersetzen - eine Haftung und Gewähr für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden. Sollten Sie Fragen zu den dargestellten Themen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
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