Von der Sparbüchse in den Tresor: Die Holding-GmbH
Sie haben eine operativ tätige GmbH und wollen (fast) steuerfrei Ausschüttungen aus dieser vornehmen, um Investitionen zu tätigen?
Auf Ebene einer operativ tätigen GmbH werden die laufenden Gewinne mit ca. 30% - vergleichsweise niedrig - besteuert. Sofern die Gewinne in der OpCo-GmbH thesauriert werden, fällt keine laufende weitere Besteuerung an. Daher wird für die GmbH im steuerlichen Kontext gerne die Metapher „Sparbüchse“ verwendet.
Es können aber Gründe vorhanden sein, die Gewinne nicht zu thesaurieren, sondern auszuschütten. Beispielsweise wenn Sie die Gewinne der Haftungsmasse der OpCo-GmbH entziehen möchten. Oder wenn Sie Investitionen tätigen möchten, welche nicht durch die OpCo-GmbH ausgeführt werden sollen, da diese nicht mit deren operativen Geschäft im Zusammenhang stehen.
Auf die Ausschüttungen fällt noch eine zusätzliche Besteuerung an. Diese zusätzliche Besteuerung ist davon abhängig, wie die Anteile an der operativen GmbH gehalten werden.
Wenn Sie als natürliche Person die Anteile der OpCo-GmbH im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen (eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft) halten, beträgt die Ausschüttungsbesteuerung über 26%. Wenn die Anteile an der OpCo-GmbH von einer Holding-GmbH gehalten werden, beträgt die Besteuerung ca. 1,5%.
Beispiel: Bei einer Ausschüttung i.H.v. EUR 150.000,00 an eine natürliche Person kommen nur noch ca. EUR 110.000,00 der Ausschüttung nach Steuern an. Bei einer Ausschüttung an eine die Holding-GmbH verbleiben nach Steuern noch ca. EUR 147.750,00. Wenn Sie die Holding-GmbH als Investitionsvehikel nutzen, hat diese somit mehr als EUR 37.000,00 mehr Kapital für Investitionen zur Verfügung. Investitionen können durch die Holding-GmbH beispielsweise erfolgen in: Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder in Darlehensausreichungen an Gesellschafter.
Ein weiterer Vorteil einer Holding-GmbH kann sein, dass der ausgeschüttete Betrag der Haftungsmasse der OpCo-GmbH entzogen wird. Die OpCo-GmbH haftet nämlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für ihre Verbindlichkeiten. Somit haftet sie auch mit thesaurierten Beträgen. Die Holding-GmbH haftet dagegen grds. nur in Höhe Ihrer Stammeinlage (mindestens EUR 25.000,00) für die Verbindlichkeiten der OpCo-GmbH. Der an die Holding-GmbH ausgeschüttete Betrag ist somit den operativen Risiken der OpCo-GmbH entzogen.
Wenn Gewinne aus einer operativen OpCo-GmbH an eine Holding-GmbH ausgeschüttet werden, so wird metaphorisch Geld aus der Sparbüchse (OpCo-GmbH) entnommen und in den Tresor (Holding-GmbH) gelegt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung, ob die Holding-GmbH für Sie vorteilhaft ist.
Hinweis: Unsere Blogbeiträge dienen informativen Zwecken und wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Diese Informationen können keine individuelle Beratung in einem Einzelfall ersetzen - eine Haftung und Gewähr für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden. Sollten Sie Fragen zu den dargestellten Themen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
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