Wie Sie mit der Holding-GmbH Ihr Vermögen maximieren

Sie haben eine operativ tätige GmbH und wollen diese (fast) steuerfrei veräußern?

Wenn Sie als natürliche Person die Anteile an Ihrer operativen GmbH im Privat- oder Betriebsvermögen (Ihres Einzelunternehmens) halten, unterliegt eine Veräußerung der GmbH-Anteile der Einkommensteuer. 40% des Veräußerungsgewinns sind steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG). Somit kommt es in dieser Konstellation oftmals zu einer Steuerbelastung von über 26% auf den Veräußerungsgewinn. Gleiches gilt auch, wenn Sie die Anteile über eine Personengesellschaft halten.

Anders stellt sich die Steuersituation dar, wenn eine Holding-GmbH die Anteile an der OpCo-GmbH (Tochtergesellschaft) hält: Der Veräußerungsgewinn unterliegt dann nur zu 5% der Besteuerung (§ 8b Abs. 2, 3 KStG). Zudem beträgt der Steuersatz der Holding-GmbH nur ca. 30%. Es kommt somit zu einer Steuerbelastung von ca. 1,5% auf den Veräußerungsgewinn.

Beispiel:

Die OpCo-GmbH wird veräußert und es entsteht ein Veräußerungsgewinn in Höhe von EUR 500.000,00.

Links sind die Szenarien dargestellt, wenn Sie die Anteile an der operativen GmbH im Privat- oder Betriebsvermögen (Einzelunternehmen/Personengesellschaft) halten. Es kommt zu einer Steuerbelastung von ca. TEUR 133 bzw. über 26% (unter Berücksichtigung der Reichensteuer würde sich noch eine etwas höhere Besteuerung ergeben). D.h. vom Veräußerungsgewinn verbleibt nach der Besteuerung noch ein Betrag von ca. TEUR 367.

In der rechten Darstellung halten Sie die Anteile an der OpCo-GmbH über eine Holding-GmbH. Es kommt zu einer Steuerbelastung von ca. TEUR 7,5 bzw. 1,5%. D.h. vom Veräußerungsgewinn verbleibt nach der Besteuerung noch ein Betrag von ca. TEUR 492,5.

Im Ergebnis entsteht im Sachverhalt durch die Zwischenschaltung einer Holding-GmbH ein Liquiditätsvorteil nach Steuern i.H.v. ca. TEUR 125,5. Zu beachten ist, dass Sie diesen Vorteil nur dann behalten, wenn Sie den Veräußerungsgewinn von der Holding-GmbH nicht an sich selbst als Anteilseigner der Holding-GmbH ausschütten. Hierdurch würde es zu einer weiteren Steuerbelastung kommen (i.H.v. 25% zzgl. Soli).

D.h. der Vorteil der Holding-GmbH kommt nur dann zum Tragen, wenn Sie die Holding-GmbH als Investitionsvehikel nutzen. Investitionen können durch die Holding-GmbH beispielsweise erfolgen in: Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder in Darlehensausreichungen an Gesellschafter.

Die Holding-GmbH (bzw. Holding-UG) findet daher oftmals Anwendung in der Start-Up-Szene oder bei vermögensverwaltenden (Beteiligungs-) Gesellschaften. Durch die niedrige Veräußerungsgewinnbesteuerung kann bei zukünftigen Investitionen ein größerer Investitions-Hebel erreicht werden. Dadurch kann der Vermögensaufbau maximiert werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung, ob die Holding-GmbH für Sie vorteilhaft ist.

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Hinweis: Unsere Blogbeiträge dienen informativen Zwecken und wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Diese Informationen können keine individuelle Beratung in einem Einzelfall ersetzen - eine Haftung und Gewähr für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden. Sollten Sie Fragen zu den dargestellten Themen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

 

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