Wie viele Steuern wollen Sie für Ihr Unternehmen bezahlen?
Sie wollen ein Unternehmen gründen und fragen sich, welche Rechtsform steuerlich am besten zu Ihnen passt?
Als Unternehmer können Sie zwischen Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft) und Personenunternehmen (z.B. KG, OHG, Einzelunternehmen) wählen. Ihre Wahl hat weitreichende Folgen für die Besteuerung:
Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, Ihr Gehalt als Gesellschafter-Geschäftsführer ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Einkünfte aus Personenunternehmen unterliegen grds. Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, die Gewerbesteuer kann unter Umständen zu einer weiteren Belastung führen (Die Gewerbesteuer wird bis zu einem Anrechnungshöchstbetrag bei der Einkommensteuer angerechnet, § 35 EStG. Bei GewSt-Hebesätzen über ca. 420% fällt grds. eine zusätzliche Steuerbelastung an.).
Die steuerlich optimale Konstellation liegt vor, wenn die Gewinne aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit möglichst niedrig besteuert werden. Relevant hierfür ist der Durchschnittssteuersatz, der auf den unternehmerischen Gewinn anfällt.
Beispiel: Michael ist alleinstehend und möchte sich selbständig machen. Er geht davon aus, dass die Gewinne aus seiner unternehmerischen Tätigkeit bei EUR 150.000,00 liegen werden. Für die Abdeckung seines Lebensunterhalts benötigt Michael ca. EUR 60.000,00 (brutto). Da er möglichst wenig Steuern hierauf zahlen möchte, fragt er bei unserer Kanzlei nach, wie die Steuerbelastung bei einem Personenunternehmen (hier: Einzelunternehmen) und einer GmbH aussehen würde.
Einzelunternehmen: Es zeigt sich, dass Michael für die Gewinne in einem Einzelunternehmen ca. EUR 55.943,48 bzw. 37,30% Steuern bezahlen müsste (Berechnungen im Beitrag auf Basis des Einkommensteuertarifs 2023 und bei Annahme eines GewSt-Hebesatzes von 405%).
GmbH: Entscheidet sich Michael für eine GmbH, kann er sich von der GmbH ein Geschäftsführer-Gehalt in Höhe seines Lebensunterhalts (hier: EUR 60.000,00) ausbezahlen lassen. Das Gehalt unterliegt dann seinem persönlichen Einkommensteuersatz (hier ca. 25,40%). Auf Ebene der GmbH mindert das Gehalt den steuerlichen Gewinn und somit die Besteuerung. Der Gewinn der GmbH wird mit ca. 30% Steuern belastet. Insgesamt ergibt sich somit auf den unternehmerischen Gewinn (EUR 150.000,00) eine Besteuerung i.H.v. EUR 42.242,00 bzw. 28,16%.
Da Michael für seine private Lebensführung lediglich EUR 60.000,00 brutto benötigt und zudem die Gewinne im Unternehmen belassen und investieren will, entscheidet er sich für die Gründung einer GmbH. Sein Steuervorteil liegt bei ca. TEUR 14 p.a.
Fazit: Bei der Beurteilung, welche Rechtsform steuerlich günstiger ist, kommt es immer auf die Lebensumstände des Unternehmers an. Wenn der Unternehmer die Gewinne (teilweise) im Unternehmen belassen will (beispielsweise für Investitionen), lässt sich grds. feststellen, dass die Kapitalgesellschaften (GmbH) bei der laufenden Besteuerung höherer Gewinne vorteilhaft sind.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl einer steueroptimalen Rechtsform.
Hinweis: Unsere Blogbeiträge dienen informativen Zwecken und wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Diese Informationen können keine individuelle Beratung in einem Einzelfall ersetzen - eine Haftung und Gewähr für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden. Sollten Sie Fragen zu den dargestellten Themen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
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