Steuerberatung

 

Erstellung von Jahresabschlüssen

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet einen Jahresabschluss zu erstellen. Mit diesem wird das Ergebnis eines Geschäftsjahres ermittelt, welches Grundlage der Steuerberechnung bzw. der Steuererklärung ist.

Nach langjähriger Tätigkeit im Bereich der Wirtschaftsprüfung wurde der Kanzleiinhaber öffentlich zum Wirtschaftsprüfer bestellt. Aufgrund dieser Erfahrungen und Qualifikationen sind wir ausgewiesene Experten im Bereich der Bilanzierung.

Wir unterstützen Sie daher gerne bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und vor allem der Ausnutzung der (gesetzlichen) Gestaltungsspielräume.

Steuererklärungen

Unternehmen sind nicht nur zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, sondern auch zur Erstellung von Steuererklärungen. Je nach Rechtsform können unterschiedliche Steuererklärungen abzugeben sein:    

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG): Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung
  • Personengesellschaften: Feststellungserklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung
  • Einzelunternehmen: Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung

Als eine auf Unternehmen spezialisierte Kanzlei kennen wir die Gestaltungsspielräume zur Steuerminimierung sehr genau.

Wir erstellen daher gerne Ihre betrieblichen Steuererklärungen und die Steuererklärungen der Unternehmer/Gesellschafter (u.a. Einkommensteuererklärung).

Laufende Steuerberatung

Neben den jährlich zu erstellenden Jahresabschlüssen und Steuererklärungen fallen bei Unternehmen und ihren Gesellschaftern auch oft unterjährig Beratungsthemen an.

Ob es sich dabei um eine Betriebsprüfung, die Beurteilung einer Investitionsenscheidung oder sonstige laufende Beratungen handelt:

Wir sind gerne bei sämtlichen Fragen Ihr Ansprechpartner und Problemlöser.

Steuerrechtliche Gestaltungsberatung

Wir kümmern uns nicht nur um Ihre laufenden Pflichten. Darüber hinaus entwickeln wir in der Gestaltungsberatung maßgeschneiderte Strukturen, um die Steuerbelastung von Unternehmen und deren Gesellschaftern zu minimieren. Der Kanzleiinhaber wurde aufgrund nachgewiesener praktischer Erfahrungen und theoretischer Kenntnisse in den Bereichen Steuer-/Strukturoptimierung, Umwandlung und Unternehmensnachfolge als Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH) anerkannt.

Hierbei werden wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

Finanzbuchhaltung

Die laufende Finanzbuchhaltung ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für Ihr Unternehmen. Damit Sie die entsprechenden Zahlen zeitnah, ordnungsgemäß und effizient vorliegen haben, unterstützen wir Sie generell bei der Optimierung Ihrer Buchhaltungsprozesse.

In diesem Zusammenhang nutzen wir Schnittstellen, mittels denen Daten (z.B. von Ihrem Rechnungsprogramm) in das Buchhaltungsprogramm übernommen werden können.

Außerdem unterstützen wir Sie bei der Digitalisierung Ihrer Buchhaltung mit DATEV Unternehmen online.

Existenzgründer und  kleinere Unternehmen unterstützen wir auch bei der Einrichtung des Buchhaltungsprogramms von lexoffice - mit diesem Buchhaltungsprogramm ist eine automatisierte Verbuchung möglich.

Größere Unternehmen mit eigener Buchhaltungsabteilung unterstützen wir bei komplexen Sachverhalten und bei der laufenden Kontrolle.

Lohnbuchhaltung

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Abwicklung Ihrer Lohnbuchhaltung. Beratend werden wir in diesem Zusammenhang für Sie tätig, inwiefern Sie mit Gehaltsextras den Nettolohn Ihrer Mitarbeiter optimieren können.