Wirtschaftsprüfung

 

Jahresabschlussprüfung

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 HGB verpflichtet, Ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

Gerne führen wir die gesetzliche Jahresabschlussprüfung für Sie durch. Dabei setzen wir auf digitale Workflows, um die Prüfung möglichst effizient und ressourcenschonend durchzuführen.

Gerne unterstützen wir prüfungspflichtige Unternehmen auch bei der Erstellung des Jahresabschlusses und betreuen für Sie die Jahresabschlussprüfung durch einen anderen Wirtschaftsprüfer.    

Konzernabschlussprüfung

Größere Unternehmensgruppen sind nach Maßgabe der §§ 290ff. HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Dieser ist durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen.

Gerne führen wir die gesetzliche Konzernabschlussprüfung für Sie durch. Dabei setzen wir auf digitale Workflows, um die Prüfung möglichst effizient und schnell durchzuführen.

Gerne unterstützen wir Sie aber auch bei der Erstellung eines Konzernabschlusses.

Erstellung von Konzernabschlüssen

Größere Unternehmensgruppen sind nach Maßgabe der §§ 290ff. HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.

Im Rahmen eines Konzernabschlusses werden zunächst die Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der einzelnen Unternehmen der Gruppe aufsummiert. Anschließend werden gruppeninterne Sachverhalte eliminiert (z.B. Umsatz eines Gruppenunternehmens mit einem anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe).

Der Konzernabschluss soll somit ein realistisches Gesamtbild der Unternehmensgruppe darstellen. Daher kann es unter Umständen auch sinnvoll sein, einen freiwilligen Konzernabschluss zu erstellen (z.B. zur eigenen Unternehmenssteuerung oder wenn Investoren/Kapitalgeber dies fordern).

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Konzernabschlusses. Sofern der Konzernabschluss durch einen anderen Wirtschaftsprüfer geprüft wird, betreuen wir für Sie auf Wunsch auch die Konzernabschlussprüfung.

Unternehmensbewertung

Gemäß dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" (IDW S 1) bestimmt sich der Wert eines Unternehmens nach den Nettozuflüssen an die Anteilseigner. Die zukünftig zu erwartenden Nettozuflüsse werden dabei mit einem risikoadäquaten Kapitalisierungszinssatz diskontiert.

Der Wert des Unternehmens leitet sich folglich aus seiner zukünftigen Ertragskraft ab. Dies erfordert grds. eine integrierte Unternehmensplanung, welche u.a. die zukünftigen Überschüsse eines Unternehmens ausweist. Je nach Bewertungsanlass werden aber auch vereinfachte Bewertungsverfahren angewendet.

Bewertungsanlässe können u.a. sein:

  • Unternehmerische Initiativen: Kauf/Verkauf eines Unternehmens, Aufnahme von Investoren bzw. Kapitalaufnahme
  • Für Zwecke der externen Rechnungslegung: Bewertung/Werthaltigkeit von Beteiligungen
  • Steuerrechtliche Gründe: Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolge
  • Gesellschaftsrechtliche Gründe: Squeeze Out, Verschmelzung, Spaltung

Bewertungsverfahren

  • Ertragswertverfahren nach IDW S 1
  • Discounted-Cashflow-Verfahren
  • Multiplikatorverfahren
  • Für steuerliche Zwecke: Vereinfachtes Ertragswertverfahren
  • Bei vermögensverwaltenden Gesellschaften/Immobiliengesellschaften: Net Asset Value

Für steuerliche Zwecke wird grds. das vereinfachte Ertragswertverfahren angewendet. Es besteht allerdings ein Wahlrecht eine Unternehmensbewertung nach betriebswirtschaftlichen Grundätzen durchzuführen. Es empfiehlt sich, dieses Wahlrecht dann auszuüben, wenn damit eine Minderung der Steuerbelastung erreicht werden kann.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl des Bewertungverfahrens für steuerliche und andere Zwecke und erstellen für Sie eine Unternehmensbewertung.

Sonderprüfungen/MaBV-Prüfung

Wirtschaftsprüfer sind berufsrechtlich zu einer ganzen Reihe an Sonderprüfungen berechtigt.

Hierbei ist u.a. die MaBV-Prüfung zu nennen, welche bei Bauträgern durchzuführen ist. Hierdurch kann unsere Kanzlei bei Bauträgern diese Prüfung aus einer Hand mit der Jahresabschlusserstellung/-prüfung und Steuerberatung anbieten.

Due-Diligence-Prüfungen

Vor dem Kauf eines Unternehmens ist zu empfehlen, dass der Käufer dieses zunächst sorgfältig analysiert. Dies kann den Käufer vor hohen finanziellen Schäden bewahren. Wir können Sie hierbei gerne in folgenden Bereichen unterstützen:

Financial due diligence - Beurteilung des Kaufobjekts aus wirtschaftlicher Sicht. D.h. Analyse der Bilanzierungsmethoden sowie der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Darauf aufbauend werden auch Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens analysiert sowie die Planungsrechnung verplausibilisiert.

Tax due diligence - Beurteilung des Kaufobjekts aus steuerlicher Sicht. D.h. insbesondere Identifizierung von steuerlichen Risiken.